Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat gemeinsam mit der Gematik eine überarbeitete IT-Sicherheitsrichtlinie veröffentlicht. Ziel ist es, die IT-Sicherheit in vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen zu erhöhen, sensible Patientendaten zu schützen und die Digitalisierung im Gesundheitswesen sicher zu gestalten. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die neue IT-Sicherheitsrichtline für Arztpraxen und was diese jetzt wissen müssen.

Was ist die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV?

Die neue IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV basiert auf gesetzlichen Vorgaben des §75b SGB V und setzt unter anderem Anforderungen aus der DSGVO konkret und praxisnah um. Dabei werden die Maßnahmen an die Größe und Ausstattung der jeweiligen Praxis angepasst. Ein abgestuftes Modell unterscheidet zwischen verschiedenen Praxisgrößen und technischen Anforderungen, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind.

4 Kategorien der IT-Sicherheitsrichtlinie

Zur besseren Orientierung sind die Anforderungen in vier Kategorien unterteilt.

  1. Alle Praxen: Basisanforderungen, die jede Praxis erfüllen muss
  2. Mittlere Praxen (ab 6 IT-Arbeitsplätzen): Erweiterte Anforderungen
  3. Große Praxen (ab 20 IT-Arbeitsplätzen): Zusätzliche organisatorische Maßnahmen
  4. Praxen mit medizinischen Großgeräten: Spezielle Anforderungen für Praxen mit digital angebundenen Geräten wie MRT, CT etc.

Kategorie 1: Anforderungen an alle Praxen

Dieser Abschnitt bildet das Fundament der IT-Sicherheit in medizinischen Einrichtungen. Hier geht es um Maßnahmen, die jede Praxis unabhängig von ihrer Größe ergreifen muss. Sie dienen dazu, das grundsätzliche Sicherheitsniveau auf ein solides Fundament zu stellen.

Dabei geht es konkret um:

Kategorie 2: Zusätzliche Anforderungen für mittlere Praxen (ab 6 IT-Arbeitsplätzen)

In mittleren Praxen ist die IT-Infrastruktur komplexer – es gibt mehr Arbeitsplätze, Geräte und Nutzende. Dadurch steigen auch die Anforderungen an die Sicherheit. In diesem Abschnitt geht es um zusätzliche Maßnahmen, die über die Basisanforderungen hinausgehen.

Dabei geht es konkret um:

Zusätzliche Anforderungen für große Praxen (ab 20 IT-Arbeitsplätzen)

Große Praxen haben meist umfangreiche IT-Systeme, viele Mitarbeitende und oft externe Dienstleister im Einsatz. Hier ist eine strukturierte, professionelle Herangehensweise an IT-Sicherheit unerlässlich. Dieser Abschnitt beschreibt die organisatorischen und technischen Maßnahmen, die zusätzlich notwendig sind.

Dabei geht es konkret um:

Anforderungen für Praxen mit medizinischen Großgeräten

Praxen mit Geräten wie CT, MRT oder Röntgen arbeiten mit vernetzten Systemen, die besonders abgesichert werden müssen. In diesem Abschnitt geht es um spezifische Maßnahmen für diese sensiblen Technologien.

Dabei geht es konkret um:

Was Arztpraxen für Cybersicherheit tun können

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Foto von National Cancer Institute auf Unsplash